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Benutzungspflicht

Um das Radfahren in den Städten sicherer zu machen, kämpft der ADFC seit Jahren für die Abschaffung von fußwegbegleitenden Radwegen oder zumindest für die Aufhebung der Benutzungspflicht auf selbigen. Unterstützt werden wir dabei von der Novelle der StVO 2009.

Mehr zu diesem Thema auch unter www.adfc.de

Verkehrspolitik - Benutzungspflicht

Radwegebenutzungspflichten in Wedel fallen

Radwegschild_durchgestrichenDer ADFC Wedel hat in konstruktiven Gesprächen mit der Verkehrsaufsicht, dem Straßenbauamt und der Polizei den Wegfall der meisten Benutzungspflichten für Radwege erreicht. Die Bestandsaufnahme des ADFC diente als Grundlage der Gespräche und Diskussionen.

Bestand im Stadtgebiet haben demnach nur noch benutzungspflichtige Radwege auf der B431 in Richtung Holm bzw. in Gegenrichtung und auf der L105 Richtung Pinneberg bzw. in Gegenrichtung. Innerorts werden die Schilder nun nach und nach abgebaut.

Die einzelnen Posten können folgenden Listen entnommen werden:

 
Verkehrspolitik - Benutzungspflicht

ADFC Wedel überprüft Radwege-Benutzungspflicht

radwege_benutzungspflichtUm das Radfahren in den Städten sicherer zu machen, kämpft der ADFC seit Jahren für die Abschaffung von fußwegbegleitenden Radwegen oder zumindest für die Aufhebung der Benutzungspflicht auf selbigen.

Auch wir haben hier auf unserer Seite schon über Gerichtsurteile zu dem Thema berichtet und möchten nun unseren Anteil an der Diskussion in Wedel leisten.

In den letzten Monaten haben ehrenamtliche Mitglieder des ADFC Wedel eine Bestandsaufnahme aller benutzungspflichtigen Radwege in Wedel unternommen.

Aus dieser Bestandsaufnahme ergeben sich folgende Schlußfolgerungen des ADFC Wedel:

  • Die überwiegende Anzahl der angeordneten Benutzungspflichten befinden sich auf Schulwegen (z.B. Moorweg / Breiter Weg, Riststraße, Galgenberg) und sind aufgrund des Alters der Schüler überflüssig (Kinder unter 10 Jahren dürfen den Fußweg benutzen, unter 8 Jahren müssen sie ihn benutzen)
  • Benutzungspflicht wird selbst auf engen Gehwegen angeordnet, wenn es sich um einen Schulweg handelt (z.B. Riststraße)
  • Es verbleiben im Wedeler Stadtgebiet nach StVO kaum benutzungspflichtige Streckenabschnitte
Desweiteren ergeben sich folgende Forderungen des ADFC Wedel:
  • Die in unserer Bestandsaufnahme aufgeführten Radwege sind von der Benutzungpflicht zu befreien und falls notwendig und möglich mit Radfahrer-frei Schildern zu versehen
  • Zur Schulwegsicherung muss keine Benutzungspflicht angeordnet werden, Radfahrer-frei Schilder reichen bei ausreichender Breite der Wege
  • Die verbleibenden benutzungspflichtigen Abschnitte müssen dringend ERA-konform ausgebaut werden (ERA = Empfehlungen für Radverkehrsanlagen)
Hier können Sie unsere Bestandsaufnahme nachlesen:

Moorweg
Schulau
Altstadt
 

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