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Verkehrspolitik - Bahnhofstraße

Region stärken heißt Radverkehr stärken

Um eine lebendige Bahnhofstraße zu erhalten müssen Strukturen geschaffen werden, die es attraktiv machen regional einzukaufen. Bisher hören wir in Wedel leider die immer gleichen reflexhaften Äusserungen, die dem Erhalt des Bestehenden dienen: Autoverkehr bis ins Geschäft, Parkplätze für Kfz im Überfluss, Bau neuer Ladenflächen. Wer die Menschen zum Kauf bei regionalen Händlern ermuntern möchte, muss vorrangig auf die Konsumenten setzen, die ohnehin lokal gebunden sind. Dies sind vor allem drei Zielgruppen:

  • Menschen die auf die Mobilität des Fahrrades setzen
  • Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs
  • Senioren
Querschnitt_Bahnhofstr

ADFC Position zur Umgestaltung der Bahnhofstraße

Die Bahnhofstraße der Zukunft stellen wir uns wie folgt vor:

Der ADFC Wedel bevorzugt eine geänderte Variante A (aus dem „Radverkehrskonzept Wedel vom Nov. 2008“, Abschn. 6.1, S. 59). Die Ausgestaltung und etwaige Abweichungen von Variante A werden im folgenden erläutert:

  1. Barrierefreie Fläche ohne Kantstein, aber mit farblich markierten Rad­fahrstreifen (rot), die sich deutlich vom Fußweg und vom KFZ-Fahrstreifen abheben.
  2. Die Straße wird (wie z.B. die Mönckebergstraße in Hamburg) nur für Busse des ÖPNV und Taxen freigegeben. Die Geschwindigkeit wird auf 20 km/h herabgesetzt, um den Charakter einer Einkaufsstraße hervor­zuheben. Der ADFC fördert besonders den ÖPNV und sieht in einem zukünftigen Stadtbus (auf einem Rundkurs) für Wedel große Potenziale auch für die Beförderung von Kunden in die Bahnhofstraße.
  3. Auf ganzer Länge der Bahnhofstraße entfallen, aufgrund ausrei­chend breiter Radfahrstreifen und Fußwege, die Parkstreifen für PKW.
  4. Die Anzahl der Abstellanlagen für Fahrräder in der Bahnhofstraße wird gegenüber dem jetzigen Stand verdoppelt. Sie werden so ausgeführt, dass sie dem Standard des ADFC (zertifizierte Abstellanlagen) genügen und seitlichen Abstand für Gepäckträgertaschen lassen.
  5. Menschen mit Schwerbehindertenausweis erhalten freie Zufahrt zu speziell gekennzeichneten Parkbuchten.
  6. Für Fußgänger kann bei dieser Ausgangslage die Querung der Bahnhofstraße ohne Lichtsignalanlagen erfolgen. Jedoch sind die speziellen Belange sehbehinderter Mitbürger bei der Anlage von Fußwegen (z.B. Orientierungsstreifen) und Querungen der Bahn­hofstraße zu berücksichtigen.
  7. Um das Parken/Halten von Lieferfahrzeugen auf den Radfahrstrei­fen zu unterbinden, werden wo ausreichend Platz vorhanden Parkbuchten für Lieferfahrzeuge vorgehalten. Eine Einschränkung der Belieferung auf bestimmte Zeiten kann sich in der Praxis als sinnvoll erweisen.
  8. An der Kreuzung Tinsdaler Weg / Bei der Doppeleiche enfällt durch die Anlage eines Minikreisverkehrs (s. ARGUS Radverkehrskon­zept) die Lichtsignalanlage.
 

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